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Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde verabschiedet und bringt umfassende Änderungen mit sich. Es zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche besser zu schützen, insbesondere diejenigen in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe. Zudem sollen Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen bereitgestellt werden. Ein weiterer Fokus liegt auf mehr Prävention vor Ort und der stärkeren Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.

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