Der Bundesrat hat am 21. März 2025 dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zugestimmt. Dieses Gesetz etabliert das Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch und verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Implementierung verbindlicher Schutzkonzepte.